Illegal!?
Eichen darf
das Eichamt nur
vermessen das Hörnchen pur:
Kalibrierhörnchen!
Eichhörnchen wurden verboten. Hoheitlich geeicht und vermessen bleibt es nur: Kalibrierhörnchen! Einzig es stellt einen Antrag, im Bundesamt zur Anstellung, darf es weiter, was bisher es tat: Eichen!
Das Kalibrierhörnchen ist äußerlich nicht wirklich vom Eichhörnchen zu unterscheiden, ist ebenso flink, possierlich und fröhlich behend. Doch hat es sich ans Rechtssystem angepasst und sich zur Neuausrichtung veranlasst.
So macht die innere Haltung eine ganz neue Art aus. Immerhin wird es so nicht strafbar;-) !