So, da viel Vermutung und keine Fakten im Raum schwebten, war ich jetzt einfach so dreist und habe nachgefragt.
Mit Erlaubnis von Autorenservices.de darf ich hiermit die Antwort veröffentlichen:
Hallo,
unser komplettes Angebot ist vor 8 Jahren mit einem Medienanwalt ausgearbeitet worden, sodass wir die Einzigen auf dem Markt sind, die diesen Service legal anbieten koennen, sogar wenn Sie nur Ihr Pseudonym in Ihren Publikationen nennen wollen.
Dasselbe gilt auch fuer unsere Datenschutzerklaerung fuer Webseiten, die ebenfalls vom Medienanwalt erstellt wurde und auf den aktuellsten Stand gehalten wird.
Unser Medienanwalt beobachtet zudem den Markt sehr genau und haelt alle unsere Services auf dem aktuellsten Stand der Gesetzeslage.
Ich hoffe sehr, dass Ihnen diese Auskunft weiterhilft und etwas beruhigen konnte.
Siehe nächstes Kapitel.