Alle Hunde haben ein Recht, vor Gefahren, die sie nicht erkennen können, bewahrt zu werden, und ein Recht, sich Abenteuern zu stellen, auch wenn sie Gefahren bergen, mit denen sie sich auskennen.
Wenn ein Hund unbedingt auf eine Schnellstraße springen will, sollte er daran gehindert werden. Egal, wie er selbst das sieht.
Selbst wenn er - wie ich vorhin - unbedingt in ein übel stinkendes, Algen übersätes stehendes Gewässer klettern will, um einen Ast herauszuziehen, sollte er daran gehindert werden. Könnte ich meine Menschin verstehen, würde ich mich bei ihr bedanken, dass sie mich davor bewahrt hat, mir Hautausschlag und Juckreiz zuzuziehen, die mir die nächsten Wochen vergällt hätten. Bevor sie wusste, wie schädlich manche Gewässer für mich sind, ist das manchmal passiert. Zum Glück kann sie jetzt die Ursache erkennen und handelt entsprechend.
Andererseits gibt es Abenteuer, die meiner Art entsprechende Herausforderungen bergen: Klar kann ich mich verletzen, wenn ich steile Böschungen hinab klettere und mich durch Treibholz wühle. Aber das sind Dinge, mit denen ich mich auskenne - ich merke ja, wenn ich rutsche oder den Boden im Wasser unter den Füßen verliere. Mich davon abzuhalten wäre wie ein Kind nicht alleine auf Klettergerüste und andere Geräte auf den Spielplatz zu lassen, weil sie sich weh tun könnten. Machen manche Eltern, ist aber nicht kindgerecht.