Jede Einschätzung der Todeszeit basiert auf dem Versuch, unter Betrachtung der Umgebungsbedingungen die Ausprägung der Leichenveränderungen in einen zeitlichen Zusammenhang mit dem Todeseintritt zu stellen. Wie bereits erläutert, werden Art und Entwicklung der einzelnen Leichenerscheinung durch eine Vielzahl von Faktoren bestimmt. Die tatsächliche Bedeutung, insbesondere das Zusammenwirken der einzelnen Faktoren lässt sich nur schwer interpretieren. Zudem existiert kein momentaner Übergang vom Leben zum Tod, der Übergang ist fließend, weshalb es keinen Todeszeitpunkt, sondern einen Todeszeitraum zu bestimmen gibt. Aus diesen Gründen muss man sich dem Wahrscheinlichkeitscharakter der Todeszeiteinschätzung bewusst werden.
Trotz all dieser Einschränkungen ist die Todeszeit für die kriminalistische Praxis unverzichtbar, insbesondere für die Feststellung von Zeugen, Überprüfung von Alibis, sowie die Aufstellungen von Weg-Zeit-Diagrammen des Tathergangs. Zuweilen kann die Ermittlung der Todeszeit eine Erbrechtliche oder Versicherungstechnische Bedeutung erlangen. Wenn bei einem Ereignis mehrere Personen sterben, kann es zuweilen wichtig sein, wer zuerst verstorben ist.
Die Schätzung der Todeszeit bedeutet ein großes Maß an Verantwortung und muss dem Fachmann überlassen werden. Ein Rechtsmediziner verfügt über die verlangte Spezialkenntnis, Untersuchungsmethoden und Erfahrung, benötigt aber Angaben über die Umstände, unter denen die Leichenveränderungen zustande gekommen sind. Einige Faktoren kann er am Leichenfundort selbst feststellen. Jedoch ist er meist zusätzlich auf die Ergebnisse der kriminalistischen Ermittlung angewiesen.
Von Ausnahmefällen wie dem Tod auf der Intensivstation, ist die Feststellung der Todeszeit eine Schätzung eines Zeitbereichs. Im Interesse der kriminalistischen Ermittlungen sollte in der Regel ein eher größeres Intervall der Todeszeit angenommen werden. Außerdem ist nur am Anfang der Ermittlungen bei schriftlichen Äußerungen zum potentiellen Todeszeitpunkt Zurückhaltung geboten. Ist die Angabe erst ein Mal aktenkundig geworden, ist sie nur schwer wieder zu korrigieren. Weshalb Zusätze wie "etwa", "vermutlich" oder "wahrscheinlich" häufig Verwendung finden, die kein Anzeichen von fachlicher Unsicherheit darstellen, sondern das höchste Mß an Sorgfalt zum Ausdruck bringen.
Je länger das zum Tod führende Ereignis zurückliegt, desto weniger exakt kann die Aussage werden. Liegen die Angaben direkt nachdem Todeseintritt noch im Stundenbereich, wird man bei fortgeschrittenen Leichenveränderungen nur schwer auf Tage, meist Wochen oder Monate, bei Skeletten sogar Jahre oder Jahrzehnte begrenzen können.
Die Eintragung des Leichenschauarztes zur Sterbezeit auf der Todesbescheinigung ist bei kriminalistischer Betrachtung nur mit größter Zurückhaltung zu bewerten. Erlangt die Sterbezeit für die Versionsbildung eine zentrale Bedeutung, darf die Angabe der Todesbescheinigung keinesfalls ohne weitere übernommen werden. Vielmehr ist es die Pflicht des Rechtsmediziners bei jedem Fall sein ganzes Potential auszuschöpfen. Dessen Ergebnis wiederum durch kriminalistische Ermittlungen unbedingt abgesichert werden muss.
Unter Leichenliegezeit versteht man den Zeitraum zwischen Eintritt des Todes und dem Auffinden des Leichnams. Die Todeszeit ist nicht zwangsläufig gleichzusetzen mit der Tatzeit, die Art, Schwere und Lokalisation der Gewalteinwirkung können eine gewisse Überlebenszeit zu lassen. Nur dann sind Todeszeit und Tatzeit identisch, wenn die Überlebenszeit gleich Null ist, wie zum Beispiel einer kompletten Zertrümmerung des Schädels.
Zur Schätzung des Todeszeit eignen sich:
· supravitale Reaktionen
· frühe Leichenveränderungen
· späte Leichenveränderungen
· andere medizinische Befunde
· kriminalistische Ermittlungsergebnisse
In der Phase des intermediären Lebens lassen sich supravitale Reaktionen auslösen. Diese Erscheinungen beruhen auf der unterschiedlich langen Überlebenszeit einzelner Gewebe und Zellen nach dem Individualtod. Praktisch bewährt haben sich die Prüfung der mechanischen und elektrischen Erregbarkeit der Skelettmuskulatur sowie der Pupillenreaktionen auf Pharmaka.
Das Zaskó-Muskelphänomen wird durch Beklopfen mit einem harten Gegenstand geprüft. Die mechanische Reizung führt bis zu 2 Stunden nach dem Tod (post mortem = p. m.) zu einer fortgeleiteten Reaktion (Kontraktion) des gesamten Muskels. Das Anschlagen zum Beispiel der Muskeln zwischen den Mittelhandknochen auf dem Handrücken löst eine Annäherung der Finger aus. An der vorderen Oberschenkelmuskulatur bewirkt das Anschlagen im unteren Drittel ein Hochziehen der Kniescheibe, und an der Muskulatur zwischen den Schulterblättern verursacht eine Annäherung der Schulterblätter.
Bis zu sechs Stunden post mortem reagiert nicht mehr der gesamte Muskel auf einen mechanischen Reiz, sondern ein Schlag löst allenfalls eine lokale Reaktion aus, ein fingerstarken, sog. idiomuskulären Wulstbildung aus. Bevorzugt hierbei wird der Bicepsmuskel geprüft.
Die supravitale, elektrische Reizung der Skelettmuskulatur erfordert spezielle Geräte, von denen einige Modell im freien Markt käuflich zu erwerben sind. Die Elektroden werden dabei vorzugsweise neben den äußeren Augenwinkeln oder neben den Mundwinkeln eingestochen. Die Reizung mit Gleichstrom (galvanisch) führt bis zu 4 Stunden post mortem zu einem Zusammenziehen der Augenlieder oder des Mundes.
Aufgrund des verhältnismäßig kurzen Zeitraums, in dem mechanische und elektrische Erregbarkeit des Muskulatur erhalten bleibt, kommt es nur selten vor, dass die supravitalen Reaktionen Einzug in die Schätzung des Todeszeit haben. Selbst wenn der Tote sofort aufgefunden wird und schnellstmöglich an die Rechtsmedizin überführt wird, vergeht meist so viel Zeit dabei, dass sich supravitale Reaktionen nicht nachweisen lassen.
Über einen längeren Zeitraum als bei den Muskeln sie die supravitale Pupillenreaktionen nachweisbar. Dabei wird geprüft, ob durch Einspritzen von Pharmaka in das Auge eine Erweiterung oder eine Verengung der Pupille bewirkt werden kann (bis zu 15 Stunden post mortem). Eine sogenannte Doppelreaktion, bei der zunächst ein erweiterndes danach ein verengendes Mittel injiziert wird, lässt sich mindestens bis zu 12 Stunden post mortem beobachten.
Weitere supravitale Reaktionen haben sich nicht durchgesetzt, obwohl sie zuweilen hervorgerufen werden können.
Die Ausbildung der Totenflecke als frühe Leichenveränderung wird beeinflusst von der Dauer der Agonie (Todeskampf), die Todesursache und die Füllung des Blutgefäßsystems (Blutarmut, Blutverlust). Demzufolge differieren Angaben über die zeitliche Abfolge in der Fachliteratur deutlich voneinander. Trotzdem sind Rückschlüsse für die Todeszeitabschätzung ableitbar. So liegt der Beginn der Totenflecke bei 20 bis 30 Minuten nachdem Tod. Das Konfluieren (Zusammenfließen) der Totenflecke nach 2 bis 6 Stunden. Die Umlagerbarkeit der Flecken ist von 6 bis 12 Stunden und die Wegdrückbarkeit ist bis zu 36 Stunden nachdem Tod möglich.
Die Totenstarre wird in mehreren Gelenken geprüft, beginnend an Kiefergelenken und Hals, danach an oberen und unteren Gliedmaßen. Sie die Gelenke frei beweglich kann es bedeuten, dass die Totenstarre noch nicht ausgebildet ist oder bereits gelöst wurde. Berücksichtigt man die weiteren Leichenerscheinungen ist eine Interpretation möglich. Trotz der großen Schwankungsbreite der zeitlichen Abfolge von Eintreten und Dauer der Totenstarre sind die zur erkennenden Befunde durch eine kritische Sicht durchaus für die Schätzung der Todeszeit nutzbar. Der Beginn der Totenstarre liegt etwa bei 2 bis 4 Stunden, ihre vollständige Ausbildung erreicht sie nach 6 bis 8 bzw. 12 Stunden. Das Wiederauftreten nach gewaltsamer Lösung tritt bis zu 8 Stunden nachdem Tod ein, während die spontane Lösung der Totenstarre nach 2 bis 3 Tagen erfolgt.
Bei offensichtlich kriminalistisch zu betrachtenden Todesfällen empfiehlt es sich für den Leichenschauarzt. Lediglich den Beginn der Totenstarre festzustellen, ohne die Beweglichkeit der Gelenke mit grober Kraft zu prüfen. Alle weiteren möglichen Betrachtungen sollte der Rechtsmediziner übernehmen.
Für die frühe Postmortalphase, also die ersten Stunden nach Eintritt des Todes, ist die Temperaturmessung zur Feststellung der Leichenabkühlung eine bedeutsame Methode der Todeszeiteinschätzung. Um aus dem Absinken der Körpertemperatur verwertbare Schlüsse auf die Todeszeit zu ziehen, werden folgende Daten benötigt:
· Körpertemperatur
· Umgebungstemperatur
· Körpergewicht
· Auffindungsumstände
Zur Feststellung der Körpertemperatur wird ein besonderes Thermometer benötigt, ein Fieberthermometer ist absolut unzureichend. Es lassen sich sowohl Gas- als auch elektronische Thermometer verwenden, wichtig ist nur ein besonders langer Messansatz, eine Ablesegenauigkeit von 0,1°C einen Messbereich von 0 °C bis 45°C aufweisen und eine korrekte Eichung des Thermometers. Das Thermometer ist mindestens 8 bis 10 Zentimeter tief in den Mastdarm (Rektum) zu führen und darf zum Ablesen logischerweise nicht entfernt werden. Ein weiterer üblicher Messort ist der Bereich der Darmgekrösewurzel. Hierzu wird an der linken Unterbauchregion ein kleiner Schnitt angelegt. Dort führt man das Thermometer bzw. dessen Messfühler durch die Bauchdecke. Dieses Verfahren bleibt dem Arzt vorbehalten, da es sich um einen Eingriff in die Integrität des Körpers handelt.
Die Umgebungstemperatur hat auf das abkühlen der Leiche einen entscheidenden Einfluss. Um einen verlässlichen Messwert zu erhalten, muss die Temperatur sobald wie möglich in unmittelbarer Nähe des Körpers gemessen werden. Besonderheiten, wie eine Fußbodenheizung, Isoliermatten oder Betonfußboden, müssen protokolliert werden. Eine schnelle Temperaturfeststellung ist notwendig um den Einfluss von Veränderung am Leichenfundort auszuschließen. Auswirken können sich das Öffnen oder schließen von Türen und Fenstern, das Betätigen der Heizung und nicht zuletzt die Abstrahlungswärme mehrerer Personen. War die Umgebungstemperatur zwischen Todeseintritt und Untersuchungszeitpunkt konstant, so ist von einem Mittelwert odereinem Umgebungstemperaturbereich auszugehen.
Das Körpergewicht darf nicht geschätzt, sondern muss exakt bestimmt werden. Im Regelfall erfolgt das Wiegen des unbekleideten Körpers vor der Leichenöffnung.
Schließlich müssen je nach Sachlage verschiedene Faktoren berücksichtigt werden, welche potentiell Einfluss auf den Auskühlungsverlauf ausüben (z.B. Temperaturschwankungen während des Tages, Körperhaltung, Bekleidung und Bedeckung). Deshalb sind die Auffindungsumstände sorgfältig und genau zu erfassen. Bei Leichenfunden im Freien sind Informationen vom zuständigen Wetterdienst über Temperatur, Wetterlage, Luftfeuchte, etc. einzuholen.
Für die Todeszeitberechnung aus Mastdarm- und Umgebungstemperatur gibt es einige mathematische Formeln, Nomogramme (Netztafeln; Diagrammform) und Computerprogramme. Hiervon hat sich in der Praxis das Temperatur-Todeszeit-Bezugsnomogramm von Henßge bewährt. Verwendet werden Nomogramme für Umgebungstemperaturen von 23,2 °C und darunter, sowie für Umgebungstemperaturen von 23,2°C und darüber. Weshalb die genaue Protokollierung der Umgebungstemperatur von entscheidender Bedeutung ist. Diese Methode erlaubt bis etwa 30 bis maximal 40 Stunden post morten eine gute Abschätzung der Todeszeit.
"Bei Verwendung des Nomogramms werden als Erstes die Rektaltemperatur der Leiche und die der Umgebungstemperatur auf der entsprechenden Skala markiert und beide Punkte durch eine Gerade miteinander verbunden. Der Schnittpunkt dieser Geraden mit der Diagonalen des Nomogramms und der Mittelpunkt des Fadenkreuzes bilden die Bezugspunkte für eine zweite Gerade, die bis zum Kreisbogen des betreffenden Körpergewichts eingezeichnet werden muss. Am Schnittpunkt der zweiten Geraden mit der Körpergewichtskurve ist die Todeszeit in Stunden ablesbar. Auf dem äußersten Kreisbogen befindet sich der zugehörige 95 %-Toleranzbereich, der durch den Schnittpunkt der zweiten Geraden mit den äußersten Kurvenlinie angezeigt wird."
aus Rechtsmedizin Grundwissen für die Ermittlungspraxis ISBN: 978-3-7832-0021-8
Als Standardbedingungen gelten dabei:
· nackte, trockene Leiche
· gestreckte Rückenlage
· thermisch neutrale Auflagefläche
· ruhende Luft
· Umgebung ohne starke Wärmequellen
Entspricht eine Leiche nicht den Standardbedingungen bedeutet das abweichende Abkühlungsbedingungen. Für die Berechnung gibt es zur Berücksichtigung der Abweichungen von den Standardbedingungen der Leichenabkühlung etliche Korrekturfaktoren, mit denen dann das Körpergewicht multipliziert wird.
Eine Schätzung der Todeszeit mit Hilfe eines Nomogramms setzt besondere Kenntnisse und praktische Erfahrungen voraus, weshalb dies dem Rechtsmediziner vorbehalten ist. Die Schwierigkeit ist nicht ablesen des Nomogramms, sondern anhand die Berechnung der zu Grunde gelegten Abkühlungsbedingungen zu qualifiziert einzuschätzen. Dazu benötigt man Korrekturfaktoren, die von 0,3 (nackte Leiche im fließenden Gewässer) bis 3,0 (bekleidete Leiche unter isolierender Bedeckung liegend (z.B. Bettbezug oder anderen Textilien) reichen. Eine weitere Schwierigkeit findet sich bei der Körpertemperatur zum Todeseintritt. Abweichungen der Norm, durch Fieber oder Unterkühlung hervorgerufen, können das Ergebnis entscheidend beeinflussen. Außerdem müssen Schwankungen der Umgebungstemperatur beachtet werden. Ein Beispiel hierfür sind Leichen die im Sommer draußen liegen, Tagsüber Wärme und Sonnenstrahlung ausgesetzt sind, es aber nachts kühl ist.
Um die Ergebnisse des Todeszeiteinschätzung zu verbessern, empfiehlt sich die sog. Komplexmethode. Hierbei dient das Nomogramm als eine Art Leitfaden. Zusätzlich werden die Ausprägung der Totenflecke, der Totenstarre, der mechanischen und elektrischen Erregbarkeit der Skelettmuskulatur sowie der Pupillenreaktion auf das Einspritzen von Pharmaka einbezogen.
Durch das Anwenden der Komplexmethode lässt sich die Todeszeit wesentlich besser einschätzen, als bei der Prüfung einer einzelnen Methode.
Täter versuchen gelegentlich die reale Todeszeit zu verschleiern, indem sie Leiche vorrübergehend tiefkühlen oder an einen warmen, Luftfeuchten Ort (z.B. Sauna) bringen. Daraus resultiert entweder eine Veränderung der Bezugsgröße der Körpertemperatur oder eine Verzögerung bzw. Beschleunigung der Leichenveränderungen.
Unter der Vorrausetzung, das keine extremen Umgebungsbedingungen bestehen, erlauben folgende Feststellungen eine gute Orientierung in Richtung voraussichtlicher Todeszeit.
- Körper fühlt sich warm an und ist schlaff = Todeseintritt vor weniger als 3 Stunden
- Körper fühlt sich warm an und ist steif = Todeseintritt vor 3 bis 8 Stunden
- Körper fühlt sich kalt an und ist steif = Todeseintritt vor 8 bis 36 Stunden
- Körper fühlt sich kalt an und ist schlaff = Todeseintritt vor mehr als 36 Stunden
Die Schätzung der Todeszeit aufgrund später Leichenveränderungen ist wegen der nahezu regellos verlaufenden Abbauprozesse selbst für den erfahrenen Rechtsmediziner außerordentlich problematisch.
Deshalb ist dem Leichenschauarzt im Zweifelsfall auf eine Angabe der Leichenliegezeit, auf etwaiges Drängen von Ermittlungsbeamten, abzuraten.
Die Beziehung zwischen Fäulnis und Leichenliegezeit nach Schulz und Hein (1989), stellt sich wie folgt dar:
Die Lagerung der Leiche bei einer Raumtemperatur von 18 - 20 °C, geringe Luftbewegung, keine Infektionskrankheit, keine Antibiotikabehandlung, mittlerer Ernährungszustand, Hausbekleidung.
Nach 2 Tagen
Grau-grünliche Verfärbung der Haut im rechten Unterbauch, anschließend bei Rückenlage der Leiche im linken Unterbauch.
Nach 5 bis 7 Tagen
Flächenhafte Grünfärbung der Haut von Mittel- und Unterbauch. "Durschschlagen" der Venen, insbesondere an den Schultern vorn, an der Brust und an den Oberschenkeln
Nach 8 bis 14 Tagen
Bildung flüssigkeitsgefüllter, z.T. auch großflächiger Hautblasen. Auftreibung des Rumpfes. Austritt von rötlicher Flüssigkeit aus Mund und Nase. Auftreibung des Hodensackes.
in der 3. und 4. Woche
Flächenhafte Ablösung der Haut. Haare leicht ausziehbar. Gesicht mit wulsförmigen Auftreibungen der Lider und Lippen. Geschwollene Zunge liegt zwischen den Zahnreihen bzw. ragt aus dem Mund hervor.
Der Einfluss der Umgebungstemperatur auf den Fortlauf von Fäulnis und Verwesung ist kaum zu überschätzen. So erreichen Leichen in warmen Räumen nach 24 Stunden bereits den Grad einer starken Fäulnis. Die Leichenveränderungen nehmen also innerhalb kürzester Zeit, solche Ausmaße an, die sonst nur innerhalb von Wochen erreicht werden könnten.
Ebenso temperaturabhängig sind die Vertrocknungsvorgänge an Leichen. Während Teilmumifizierung besonders an Nasenspitze, Ohrmuscheln, Finger- und Zehenkuppen schon nach wenigen Tagen erkennbar auftreten können, dauert eine vllständige Mumifizierung Wochen oder gar Jahre.
Selten kommt es dazu, dass der Leichenschauarzt anhand der Fettwachsbildung die Leichenliegezeit feststellen muss. Bei der zeitlichen Beurteilung ist das Ausmaß der Umwandlung von körpereigenem Fettgewebe zu berücksichtigen. Allerdings lässt sich das nur bei der Leichenöffnung feststellen. Weshalb vornherein dem Leichenschauarzt ein beiwohnen eines Rechtsmediziners zu empfehlen ist. Ist Fettwachs nur in geringer Ausbildung nachzuweisen, deutet dies auf eine Liegezeit von 3 bis 6 Wochen hin. Bei größerer Ausdehnung sind es etwa 8 bis 10 Wochen. Die Umwandlung ganzer Extremitäten läuft in einem Zeitraum von 3 bis 6 Monaten ab. Eine vollständige Fettwachsleiche entsteht frühestens nach einem Jahr.
Angemerkt sollte sein, dass eine exakte Datierung die Liegezeit bei kriminalistisch relevanten Skelettfunden ist nicht möglich. Mit dem Verschwinden der Weichteile im Erdgrab kann erst nach etwa drei bis vier Jahren gerechnet werden. Nach mehr als 10 Jahren wird der anfänglich fettige und schwere Knochen zunehmend trockener, leichter und morsch.
In der warmen Jahreszeit ist eine Ablage von Fliegeneiern auf der Leiche, Madenbefall, Puppen und Puppenhüllen keineswegs eine Seltenheit. Der Entwicklungszyklus der Leicheninsekten und die vorgefundene Artenzusammensetzung lassen ungefähre Rückschlüsse auf die Leichenliegezeit zu. Die Beurteilung erfordert ausgesprochene Sachkunde und sollte daher einem forensischen Entomologen überlassen werden.
Da Pollen und Sporen sind resistent gegenüber Fäulnis- und Verwesungsprozessen, und auch sonst sehr widerstandsfähig sind, eignen sie sich gut für eine biologische Untersuchung der Liegezeiteinschätzung. Um zu sehen wann die Person das letzte Mal geatmet hat, ist eine Untersuchung der Spülflüssigkeit im Nasen-Rachen-Raum zu empfehlen.
Bei der Leichenöffnung können aus dem Verdauungszustand des Mageninhalts und aus der Magen-Darm-Passage zum Teil Anhaltspunkte für die Todeszeit abgeleitet werden. Allerdings ist unbedingt, dass hierbei die Zusammensetzung der Nahrung, sowie physische und psychische Einflüsse die Verdauung beschleunigen oder stocken lassen können.
Ebenso kann die Füllung der Harnblase bei der Schätzung der Todeszeit berücksichtigt werden.
Neben den thematisierten medizinischen Befunden können auch kriminalistische Ermittlungen bei der Ermittlung der Todeszeit dienlich sein: Licht in der Wohnung; zugezogene Vorhänge, ein benutztes Bett, Zustand von Speiseresten, Kalenderblatt, eine aufgeschlagene Fernsehzeitschrift, letztmalige Nutzung elektronischer Geräte oder die Post im Briefkasten bzw. jene die noch angenommen wurde. Zusätzlich liefern Zeugenaussagen wichtige Anhaltspunkte, z.B. Wann zu letzt lebend gesehen oder gesprochen.