Bald ist er alt genug, um in den Kreis der Zwölfgöttergläubigen aufgenommen zu werden. Es ist ein wichtiges gesellschaftliches Ereignis, das er zu durchlaufen hat, um zur Gesellschaft Punins dazuzugehören. Bisher habe ich seine Ausbildung auf seine zukünftigen Fähigkeiten als Händler und Adliger fokussiert, doch nun sehe ich mich gezwungen, auch etwas bezüglich der Götter zu lehren. Lehren zu lassen.
Ich überlasse es lieber anderen, sich mit ihm zu beschäftigen, und verbringe meine Zeit mit wichtigeren Dingen. Bei meinen regelmäßigen Tempelbesuchen habe ich mit verschiedenen Geweihten gesprochen und ihnen erklärt, was ich von ihnen in Bezug auf ihre Lehren erwarte. Alle waren einverstanden, nur die Rahjageweihten hatte sich wohl erhofft, Talfan nicht nur in den Aspekten der Schönheit und des Genusses unterweisen zu dürfen. Das habe ich streng abgelehnt. Der Junge soll sich auf seine Ausbildung konzentrieren und nicht irgendwelchen Mädchen hinterherlaufen, die ohnehin unter seinem Stand sind. Er hat meinem Willen zu folgen und einen Traviabund mit einer Frau aus der Nobleza zu schließen!
Dennoch habe ich nach einer weiblichen Geweihten verlangt, keinem männlichen. Aus demselben Grund, damit er nicht auf falsche Gedanken kommt, habe ich auch keinen einzigen Phexgeweihten zu uns bestellt - wenn die Ideen, die ihn vom richtigen Weg abbringen könnten, bei Phex auch andere sind als bei Rahja. Der Gott, der den Sterblichen die freie Wahl lässt … so weit wird es nicht kommen! Er hat sich zu fügen, seinen Platz einzunehmen, wie Praios es fordert.
Dass Phex der Gott des Handels ist, habe ich ihm bereits selbst vermittelt, und mehr muss er darüber nicht wissen. Gerade ein Phexgeweihter würde sich kaum an meine Wünsche halten, sondern ihm die Wahl lassen, welchen Aspekt des Gottes er verehren will. Das kommt nicht in Frage!
Schweigend zähle ich die Münzen ab, die ich den verschiedenen Geweihten für ihre Dienste als Spende übergeben werde. Die Ausbildung des Jungen kostet mich ein Vermögen. Wehe, er erbringt nicht den erwarteten Gegenwert.