Meinapfel & Meinapfel
Rechtsanwälte
Fachanwälte für Märchenverbrechen
Königin Altra Istisch./. Schneewittchen
Hohes Gericht, verehrter Kronanwalt des Reiches Lalilu.
Ich beantrage das Neuverfahren gegen die „Böse Stiefmutter“, Königin Altra Istisch und somit die Aufhebung des Urteils einer Haftstrafe von zwei Jahren. Ich nehme Bezug auf die Ausführungen der Gegenseite
Sachverhalt:
Im Mai des Jahres 1147 soll die Beschuldigte einen Jäger beauftragt haben, ihre Stieftochter Schneewittchen zu morden und zum Beweis Herz und Lunge der Geschädigten zum Verzehr vorzulegen. Die Geschädigte behauptet, geflohen zu sein. Der Jäger habe der Beklagten zwecks Irreführung Herz und Lunge eines Wildschweines überreicht. Derweil gelang es der Geschädigten bei einer Gruppe alternativer Zwerge Unterschlupf zu erhalten. Der Kronanwalt wirft der Beschuldigten vor, den vermeintlichen Betrug mit den Organen durchschaut zu haben und unterstellt ihr die kriminelle Energie, einen Apfel vergiftet und ihn vermittels einer Botin der Geschädigten überreicht zu haben. Die Geschädigte aß von dem Apfel und verfiel ins Koma. Prinz Wasch , aus dem benachbarten Reich Lappen, fand die Geschädigte in einem gläsernen Sarg und küsste sie wach.
Herfür erhielt er die Medal of Honour des märchenhaften Staatenverbundes.
Die Beschuldigte beantragte Revision, im Zuge derer unsere Ermittler neue Beweise gefunden und Zeugen beigebracht haben. Ich widerlege die Anklage wie folgt:
Königin Altra Istisch ist dem Stiefkind in Zuneigung verbunden, musste sich jedoch in der Vergangenheit stets mit deren rebellischen Verhalten auseinandersetzen. Ich erlaube mir den Hinweis auf das medizinische Sachverständigengutachten der Drs. Heu & Schnupf beiliegend. (Anlage A.)Darin wird Schneewittchen neben einer signifikanten Anämie, die ihre Blässe erklärt, eine starke Frühblüherallergie (alle Baumpollen, insbesondere Birke) sowie eine Kreuzallergie auf Nüsse und Äpfel attestiert. Am Morgen des 4. Mai 1147 herrschte eine Pollenwarnung der Stärke fünf. Das Mädchen wurde von der Beklagten eindringlich gebeten, das Schloss nicht zu verlassen. Dennoch entschlüpfte Schneewittchen in den nahegelegenen Birkenwald. Aufgebracht und in tiefer Sorge beauftragte die Beklagte zwei staatsbedienstete Jäger damit, das Mädchen sicher zurückzuführen. Ich verweise hier auf die Zeugenaussagen des Jägers
H. Denschussnichtgehört.
Der Zeuge sagt aus, das Mädchen bereits nach einer Stunde rotwangig und mit pfeifenden Atemgeräuschen neben dem Bächlein Quak gefunden zu haben. Die Aussicht nach Hause gebracht zu werden, löste Unmut in ihr aus. Sie nutzte die Einfältigkeit des Jägers H.Lodri, der sich überreden ließ, so zu tun, als habe man sie nicht gesehen.
Der Jäger H.Denschussnichtgehört sagt aus, er habe seinen Kollegen vergeblich davon zu überzeugen versucht, den Befehl der Königin loyal zu befolgen. Da es sich bei H.Lodri um seinen Cousin handelt, habe er sich aber entschlossen, die Lüge zu decken und geschwiegen. Das bereut der Zeuge heute zutiefst.
Der Verzehr von Lunge und Herz eines Ebers erklärt sich im Übrigen mit der Bitte des Königs, wenn die Herren schon unterwegs seien, vermögen sie etwas Vernünftiges zum Essen mitbringen.
Desweiteren: Schneewittchen brach in der Folge in die Hütte sieben alternativer Zwerge ein und machte sich des Mundraubs und des Diebstahls schuldig. Aufgrund der Aussagen der Zwerge Bin Lusche und Klapp Spaten erlaubten wir uns ein psychologisches Ferngutachten der Geschädigten in Auftrag zu geben und verweisen auf den Schriftsatz B der Psychologin Dipl. Sehe Alles.
Ich erlaube mir dem Gutachten insoweit vorzugreifen, dass dem Mädchen ein ausgesprochen manipulatives Verhalten bescheinigt wird. Schneewittchen ist, ich zitiere, selbstsüchtig und egozentrisch. Daneben liegen Anzeichen für ein Münchhausensyndrom Typ a, sowie einer ausgeprägten Promiskuität vor. Da die Zwerge
Bin Lusche
Klapp Spaten
Horst Voll
Wisch Lappen, sowie sein Bruder Schmier
von der erregenden Aktivität des Mädchen benebelt wurden und sich in Ermangelung sexueller Erfahrung leicht zu Sklaven machen ließen, gelang es der jungen Frau mehrere Wochen auf Kosten der Zwerge zu leben.
Die gelegentlichen Beschwerden der Zwerge Regis Bogen und S.L.Cooper wurden niedergebrüllt. Horst Voll räumt in einer Zeugenaussage ein, S.L.Cooper gar für mehrere Tage gefesselt und geknebelt in der Besenkammer verwahrt zu haben, weil er drohte, die Büttel über den Betrug am Königshaus zu informieren.
Am 15 Juni erwarb Regis Bogen von der Obst und Gemüsehändlerin Regis du Pommes 1 Kilo Äpfel, von denen sich Schneewittchen den schönsten raubte und ihn sofort verzehrte. Mit dem Verzehr des Apfels löste sie einen anaphylaktischen Schock aus. Das Mädchen verlor das Bewusstsein und brach auf der Schwelle der Zwergenhütte zusammen. Die Zeugin R.d.Pommes gibt zu, in Panik davon gelaufen zu sein. Somit machte sie sich der unterlassenen Hilfeleistung zwar schuldig, aber diese ist nicht Gegenstand der Verhandlung und bedarf in einem eigenständigen Verfahren beurteilt zu werden. Die fünf Schneewittchen verfallenen Zwerge verfielen in tiefe Trauer und betteten das Mädchen in einen gläsernen Sarg. Die Herkunft des Sarges ist unten zu klären (Verweis auf Anklagepunkt 3)
Dank der Bereitschaft des nun nicht mehr in der Zwergengemeinschaft lebenden Zwerges S.L.Cooper, an der Aufklärung der infamen Verleumdung unserer Königin mitzuwirken, sind die darauffolgenden Ereignisse in einem neuen Licht zu betrachten. Die planlosen Zwerge Wisch und Schmier Lappen informierten ihren Bruder, den Prinzen Wasch von Lappen vermittels einer Brieftaube und baten um Hilfe. Den kleinwüchsigen Brüdern war zu jenem Zeitpunkt noch nicht bekannt, dass besagter Prinz ein langjähriger Vertrauter Schneewittchens ist und er über ihre gesundheitlichen Probleme Bescheid wusste. Prinz Wasch sattelte sein Pferd, um das Problem seiner kleinen Brüder zu lösen, gedachte aber, die Situation in seinem Sinne dahingehend zu verändern, dass er bei dem Mädchen endlich zum Zuge kommt. In der Vergangenheit habe sie ihn, gemäß seiner Aussage, immer wieder verlacht und als Waschlappen hingestellt. Auf dem Weg in den Birkenwald erwarb er bei einem Dealer eine Tablette mit dem Wirkstoff CRT.
Ich Verweise auf die Anlage D und greife insoweit vor:
Der Dealer Graf Zahl, wohnhaft Sesamstraße 1, 3791 Bibohausen, sagt aus, dass es sich um eine hochpreisige Lingual-Substanz handelt, die in der Wange aufgehoben, aber im Kontakt mit der Zunge aufgelöst werden kann und so ihre volle Wirkung entfaltet. Am Zielort schwang der Prinz von seinem Pferd und küsste Schneewittchen vor sieben Zeugen (Anlage F).
Hierbei verschob er die Lingualtablette in den Mund Schneewittchens. Unter der Wirkung der hochpotenten kortisonhaltigen Substanz erwachte das Mädchen und riss dem Prinzen sofort die Kleider vom Leib. Nach einer langen erotischen Nacht überzeugte die Geschädigte fünf Zwerge und den Prinzen davon, die Ereignisse dahingehend zu nutzen, die ungeliebte, weil stets besorgte Stiefmutter Königin Altra Istisch loszuwerden. Die Zwerge S.L. Cooper und Regis Bogen, die sich als einzige nicht einverstanden zeigten, wurden verprügelt.
In diesem Zusammenhang verweise ich auf Anlage G. Medizinische Befunde sowie Röntgenaufnahmen diverser Rippenbrüche.
Nach Abschluss der Ermittlungen erlaube ich mir die folgenden Anträge:
1. Aufhebung des Urteils v. 8.8. 1147 gegen die Königin Altra Istisch
2. Anklage des Jägers H. Lodri wegen aktiven Betrugs und Illoyalität gegen den Staat .gem. §12 Abs. 1 MäStrG i.V.m. § 2 MäBeamtVG
3. Anklage der Zwerge
Bin Lusche
Klapp Spaten
Horst Voll
Wisch Lappen, sowie seines Bruder Schmier wegen schwerer Körperverletzung, Geiselnahme und Verschleppung gem. § 4 Abs. 1.u.7. MäStrG
sowie wegen Diebstahls eines für die Tochter des Juwelenhändler Dr. S.T. Reich vorgesehenen Glassarges gem. §38 MäStrG
4. Anklage der Obsthändlerin Regis du Pommes wegen unterlassener Hilfeleistung gem. § 11 Abs. 1 MäStrG
5. Aberkennung der Medal of Honour des Prinzen Wasch von Lappen wegen Betruges.
6. Anklage gegen Schneewittchen wegen:
Ungehorsam gegen die Eltern
Verleumdung der Königin
Vorgabe mehrerer Straftaten
Verführung Kleinwüchsiger
Anstiftung zu einer Straftat (Hier: der Jäger H.Lodri, sowie fünf Zwerge und den Prinzen Wasch von Lappen)
Darüber hinaus stelle ich den Antrag, der Anzeige T. Eulenspiegels nachzugehen, der behauptet, ein bleiches Mädchen habe am 12. April desselben Jahres seine sprechenden Spiegel gestohlen. In der Anlage H finden sich die Zeugenaussagen der Zofe T. Schön. Schneewittchen habe den Spiegel ihrer Stiefmutter geschenkt, der aber habe ihr täglich mehrfach an den Kopf geworfen, Schneewittchen sei wesentlich schöner als sie. In der Folge habe Königin Altra Istisch unter Depressionen und Schlafstörungen gelitten. Hier ist, nach Abschluss der Ermittlungen hinsichtlich des Spiegeldiebstals, eine zivilrechtliche Klage gegen Schneewittchen ins Auge zu fassen.
Zuletzt beantrage ich die Anzeige Aschenbrödels in das Verfahren mit aufzunehmen (Siehe Anlage I) Der Aktenlage entnehmen sie, dass der Diebstahl ihrer drei Nüsse am 16.4. 1146 eben noch von ihren Tauben verhindert werden konnte, Schneewittchen aber auf der Flucht erkannt wurde
C. Meinapfel
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Märchenrecht.