„Ich bitte was?“, entfährt es dir. „Ich habe nichts getan!“
„Sie plädieren auf Unschuldig?“, fragt dein Gegenüber.
„Ja. Ja, genau das tue ich!“, sagst du erleichtert. „Ich habe nichts Falsches getan. Es war ja nicht so, dass irgendwo ein Verboten-Schild gewesen wäre! Wenn ich dann gehen könnte … ?“
Der Mann reagiert nicht. Er greift neben sich unter den Tisch, dann legt er einen Aktenkoffer vor sich ab. Mit korrekten Bewegungen hebt er einen Stapel Papiere heraus und ordnet sie durch leichtes Klopfen auf den Tisch.
„Zuerst müssen wir Ihre Aussage überprüfen. Antworten Sie bitte wahrheitsgemäß: Stimmt es, dass Sie, zum Zeitpunkt der Tat und/oder bei Ankunft am Tatort keinerlei Wissen vom Unrecht ihrer Tat hatten? Stimmt es, dass sie willentlich, durch lange Krankheit oder aus anderem Grund die Bekanntgabe der Regeln der letzten Jahre verpasst haben? Stimmt es außerdem, dass Sie entgegen ihrer Handlungen in Vollbesitz Ihrer geistigen und körperlichen Fähigkeiten sind?“
Du sagst …
- „Hören Sie, ich bin nicht von hier. Ich weiß wirklich nicht, was ich falsch gemacht habe.“ Kapitel 602:
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- „Wie, Vollbesitz meiner geistigen Fähigkeiten?“ Kapitel 637: