Härter als gegen Straftäter darf die Polizei in Bayern gegen Klimaaktivisten vorgehen: Das Polizeirecht wird vom Landesparlament geregelt. Im Süden Deutschlands erlaubte es polizeilichen Gewahrsam ohne Verdacht, Verfahren und Verteidiger.
Das ist härter als gegen jeden Verdächtigen einer Straftat, dem selbstverständlich ein Rechtsbeistand zur Seite gestellt wird/werden muss.
Angewendet jüngst gegen Klimaaktivisten.
Rechtsstaatlich ist die Regelung nicht, denn sie erlaubt Willkür und verwehrt jeglichen Rechtsschutz, selbst wenn nicht einmal ein Anfangsverdacht einer Straftat vorliegt.
Genauer nachzulesen im Bericht von netzpolitik.org: