Wir wissen alle, dass wir ein Eis zwar kaufen, aber erst 50 Meter von der Eisdiele entfernt essen dürfen. Doch was ist, wenn es schmilzt?
„Bei der Anwendung der Verordnung darf insofern pragmatisch vorgegangen werden, als durch erstes rasches Lecken an einer Eiskugel während des zügigen Sichentfernens von der Eisdiele ein Heruntertropfen des Eises auf Kleidung oder Fußboden verhindert werden darf. Für den Verzehr des Resteises gilt jedoch der Abstand von 50 Metern.“
(Quelle: Homepage des Landes Niedersachsen)
Hier in NRW darf man keine mitgebrachten Lebensmittel picknicken, aber eine Speise von einem naheliegenden Imbiss oder Restaurant schon.
Der juristische Unterschied zwischen einem mitgebrachten Butterbrot und einem Döner erschließt sich mit Sicherheit nicht nur mir mit und ich bin gewiss, unsere Gerichte arbeiten sich noch in 5 Jahren an Widersprüchen und Klagen ab.