Wer kennt es nicht, wenn im öffentlichen Raum mal eben feucht oder auch nass aufgewischt wird. Dann wird der Boden zur Schlinderbahn, der so manchen Unfall oder auch Beinbruch zur Folge haben kann. Zum Glück gibt es da ein neues Schild. Na ja, eigentlich ist es nicht mehr so neu. Also dieses Schild warnt uns davor, dass es an der einen oder anderen Stelle glatt sein könnte und uns somit das Unterste zu Oberst kehrte oder eben rutschte, quasi ein Salto mortale verbunden mit all den Unbillen eines Sturzes.
Wohl an, in Innenräumen ist uns dieses Schild durchaus vertraut. Doch unlängst erfuhr ich, dass dies auch auf andere Glätte hinweisen kann. Ihr ahnt es gewiss. Es war unter null Grad und das Wasser der Pfützen verwandelte sich in Eis, wie es nun mal die Natur des Wassers ist. So stand ich nunmehr vor einem Gehweg, der wohl, ob des Winters einen eisigen Mantel erhalten hatte, und gerade jenes Schild grinste mich frech an. Schnell gedachte ich eines Paragraphen meines Mietvertrages, in dem ich zur Beseitigung eben dieses Mantels ab morgens um sechs aufgefordert wurde. Ein Blick auf die Uhr verriet mir, dass es nun bald zehn wäre. Natürlich kamen mir die Hinweisschilder der Kommunen in den Sinn, die sich leichthin mit dem Hinweis „Kein Winterdienst“ Sommer- wie Wintertags aus der Verantwortung zogen. Doch diese zeitlich begrenzte Variante war mir neu und ich glaube nicht, dass sie tatsächlich von der Räum- und Streupflicht entbindet.