Ja, ich erlebte auch eine Polizeikontrolle der anderen Art. Vielleicht waren es auch mehrere, da ich noch einen grauen Lappen habe, wenn ihr mich versteht. Aber erst einmal diese im Jahr 1993.
Wie immer dienstags fuhr ich zur Chorprobe und vielleicht war ich ein bisschen spät und vielleicht deshalb ein wenig zügiger als erlaubt unterwegs. Wie auch immer ich wurde herausgewunken.
Wie es sich gehörte, parkte ich am Straßenrand, stoppte den Motor und kurbelte die Scheibe an der Fahrerseite herunter.
„Guten Abend. Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte.“ Forderte mich der Polizist auf.
Ich reichte ihm das Gewünschte heraus.
„Sie waren ein wenig flott unterwegs.“ Sprach er weiter, während er in meine Papiere blickte.
„Oh“, meinte ich unschuldig und lächelte ihn zuckersüß an.
„Das macht ein Verwarngeld von 20 Mark.“ Ja, damals kassierten die Herren auch sofort.
„Oh“, sagte ich erneut, „ich habe leider kein Bargeld mit.“ In solchen Fällen hatte ich grundsätzlich kein Bargeld dabei, wenn ihr mich versteht.
„Sind Sie damit einverstanden, dass ich Ihnen einen Zahlschein aushändige?“ Fragte er wohl eher rhetorisch.
„Natürlich.“ Ich lächelte immer noch, was sollte ich auch dagegen haben?
So ging er zu seinem VW-Bus und ich sah, wie er kramte und kramte und verzweifelter suchte und Dinge von links nach rechts räumte. Irgendwann kam er zurück.
Er räusperte sich etwas zu laut und gespielt.
„Ich habe keinen Zahlschein“, sagte er gedehnt und war offensichtlich peinlich berührt.
„Oh. Was machen wir denn da?“ Fragte ich mit unschuldigem Augenaufschlag.
Er räusperte sich wieder.
„Dann muss ich Sie nun mündlich verwarnen.“
Ich nickte in lächelnd an.
„Also, fahren Sie bitte in Zukunft nicht mehr so schnell.“ Versuchte er mit etwas strenger Stimme zu sagen.
„Ich gelobe Besserung“, versicherte ich ihm.
„Ich wünsche noch eine gute Fahrt“, verabschiedete er sich dann von mir.
So lobe ich mir Verkehrskontrollen.