Bereits an mehreren Stellen erwähnte ich, dass sich die Zusammenarbeit mit Behörden und Institutionen für den normalen Bürger oder auch Bürgerin, als solche bezeichne ich mich ja auch, mit unten etwas schwierig, und das ist wahrlich untertrieben, gestaltet. Wenn gar eine Zusammenarbeit zweier oder mehrere dieser eben erwähnten erwartet wird, ist es eine Unmöglichkeit, die nahezu nie eintreffen wird. Das wäre ja so, als wenn Ostern und Weihnachten auf einen Tag fiele. Es passiert schlichtweg nicht. Wenn in diesem Szenario des Schreckens auch noch Geld im Spiel ist, welches an uns ausgezahlt werden sollte, also demnach ein oder gar zwei Geldinstitute, Banken, Sparkassen wie auch immer involviert sind, dann geht im wahrsten Sinne des Wortes gar nichts mehr. Es ist dann gerade so, als wenn die vier Reiter der Apokalypse – Weiß-von-nichts, Macht-nichts, Ist-nicht-zuständig und natürlich Da-fehlt-noch-was – losgelassen wären. Geballte Inkompetenz trifft auf die größtmögliche Unwissenheit, dies wird einmal mit etwas Arroganz gewürzt und schon bricht das Inferno über unbescholtene Bürger herein, die dann nicht mehr wissen, wo sie zuerst die sprichwörtliche Feuerwehr hinschicken sollen. Ein solches Szenario könnte wie folgt aussehen:
Ein Chef beantragt wegen der Corona-Krise Kurzarbeitergeld, zahlt dieses aber nicht an seine Mitarbeiter aus. Er kündigt diese lieber. Da Kurzarbeitergeld beantragt wurde, kann sich der ehemalige Mitarbeiter nicht arbeitslos melden, da es einen Systemkonflikt mit seiner Kundennummer gibt. Weil eine Arbeitslosmeldung nicht möglich ist, kann natürlich auch kein Arbeitslosengeld berechnet werden. Wenn das Arbeitslosengeld nicht berechnet wird, wird auch kein Bescheid erstellt und demnach auch kein Geld ausgezahlt. Unweigerliche Mietzahlungen können nicht getätigt werden.
Ein Chef, der sich die Gehälter spart, spart auch an der Abführung der Sozialabgaben. Wenn nun aber einer der Mitarbeiter dieses Chefs gerade in Scheidung lebt und für das Familiengericht den Rentenverlauf beibringen muss, damit der Versorgungsausgleich berechnet werden kann, aber keine Einzahlung auf das Rentenkonto erfolgte, wird das Familiengericht sehr ungeschmeidig. Man kann ja nichts abliefern, was es nicht gibt, dafür existiert kein Formular, aber das versteht das Familiengericht nicht. Wer arbeitet, hat auch einen Rentenkontenverlauf. Basta.
Mittlerweile beschäftigen sich Anwälte damit, dass diese Behörden, Institutionen endlich miteinander kommunizieren, statt immer nur den Bürger aufzufordern, etwas zu tun. Ganz stickum verhalten sich die Banken in dieser Episode und agieren klamm heimlich. Sie sperren kurzerhand den Zugang zum Onlinebanking und die EC-Karte. Selbst wenn besagte Person Geld, wenn mal welches da ist, zwecks Begleichung von Rechnungen anweisen wollte, ginge es nicht mehr. Eine plausible Erklärung für dieses Verhalten können sie nicht nennen, es ist doch alles nur zum Besten des Kunden, um das Konto vor unsachgemäßer, alternativ verbrecherischer oder gar missbräuchlicher Nutzung zu schützen.
Und dann steht man als anfänglich unbedarfte Dritte daneben und ist plötzlich mitten drin, da mich die fehlenden Zahlungen durchaus betreffen, da wir uns einen Haushalt teilen.