An andere Stelle erwähnte ich bereits die absonderlichen Wortschöpfungen der Justiz, wenn es um Ein- und Ausladungen geht. Wenn man denn zu Gericht geladen wird, ist es eine Vorladung und wenn der Termin nicht stattfinden kann, erhält man folgerichtig eine Abladung. Wenn nun aber eine weitere Vorladung ebenfalls nicht stattfinden kann, erhält man statt einer Abladung eine Umladung. Leider habe ich bei Ab- und Umladen andere Bilder, nämlich die aus der Logistik im Kopfe. Dann stelle mir vor, wie der Justizbeamte mit einem Gabelstapler, Kläger und Beklagte nebst Anwälten und Richtern aus dem Gerichtssaal auflädt und sie quasi vor der Tür ablädt. Vielleicht werden dann bei dieser ominösen Umladung bereits erwähnte Personen aus dem Gerichtssaal in die Asservatenkammer verbracht, um dann zum passenden Termin erneut hervorgeholt zu werden. Quasi von einem Saal zum nächsten umgeladen werden. Diese ganze Laderei wäre ja noch viel witziger, wenn die schriftlichen Benachrichtigungen auch vor dem Termin einträfen. So blieb meiner Mitbewohnerin nur die Irritation am Eingang zum Gerichtsgebäude, das, obwohl sie eine Vorladung besaß, alles schon dunkel war. Der bereits bekannte Justizbeamte am Eingang teilte ihr treffend mit: „Ist schon zu. Keiner mehr da.“
Warum die Briefe so spät kommen, könnte daran liegen, dass irgendjemand pennt, sei es die Justizverwaltung oder aber die Post. Natürlich drängt sich mir dann auch der Begriff des Umbettens auf, was ja, obwohl Bett im Wort vorkommt, eher seltener mit Schlafen zu tun hat, obwohl Tote sich auch schlafend darstellen.
Aber wie heißt noch ein deutsches Sprichwort? Wer schläft, sündigt nicht.