Bei der Logistik geht es ja gemeinhin um Ladungen und wie diese von A nach B kommen. Da wird dann einiges aufgeladen und am anderen Ende wieder abgeladen. Alles ganz normal und birgt nicht wirklich komplizierte Sachverhalte.
Anders verhält es sich bei Gericht. Wie sagt schon ein deutsches Sprichwort so treffend: Auf hoher See und vor Gericht sei man in Gottes Hand. Wenn man also mit der Justiz zu tun hat, lernt man seine Muttersprache auf wunderliche Art und Weise neu kennen. So werden Termine anberaumt, ein Wort das mitnichten mit Raum zu tun hat, und man erhält eine Vorladung. Die Vorladung darf dann zum geladenen Termin mitgebracht werden. So der Termin nicht stattfindet, sollte uns eigentlich eine Benachrichtigung ereilen. Wenn diese uns uneigentlich nicht rechtzeitig erreicht, sind wir zu recht geladen, dass wir unverrichteter Dinge zu unserem geladenen Termin nebst Vorladung erschienen. Uns wird nichts anderes übrigbleiben, als auf den Brief der Justizbeschäftigen zu warten, die uns in einer Abladung mitteilen, dass der Termin aufgehoben sei und man demnächst eine neue Vorladung für einen neu anberaumten Termin verschicken werde.