Dass das Arbeitsamt jemals etwas mit Arbeit zu tun hatte, auch wenn es uns der Name suggerierte, wussten wir ja schon immer. Auch die Umfirmierung in Agentur für Arbeit sorgte nicht dafür, dass Arbeiten in den Fokus des ehemaligen Amtes rückte. Gerade in Zeiten von Corona, da von systemrelevanten Berufsgruppen erwartet wird, dass sie weiterhin ihren Dienst an der Front verrichten, ist die Agentur lahmgelegt, da ein Spukschutz noch nicht installiert werden konnte. Dieser muss, da die Bundesagentur eine Bundesbehörde ist, europaweit ausgeschrieben werden. So ich diesen Umstand bereits erwähnt haben sollte, bitte ich den geneigten Leser und auch geneigte Leserin, scheißt auf die Reihenfolge, gendern reicht völlig aus, um Verzeihung.
Wo war ich? Ach ja, Agentur für Arbeit. Ein Zusammenspiel unterschiedlichster Tatsachen sorgte dafür, dass das Endergebnis in einer Katastrophe mündete. Die Arbeit bei einem Bildungsträger ist seit jeher mit Befristungen verbunden. Eigentlich nicht Schlimmes, außer, dass man keinerlei Planungssicherheit hat. Aber immerhin weiß man ganz genau, wann die Arbeitsagentur wieder für einen zuständig ist. Sollte man jedoch zum Ende besagten Vertrages schwer erkranken, dass man gar ins Krankengeld fiele, ist das auch nicht dramatisch, da die Krankenkassen solange zahlen, bis sie nicht mehr zuständig sind. Aussteuern nennen sie es so freundlich und bedeutet mitnichten, dass die Gesundheit und damit einhergehend die Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt wäre. Rechtzeitig, drei Monate vor Ende, bekommt man von der Krankenkasse einen freundlichen Brief, der einen auffordert, sich bei der Agentur für Arbeit zu melden. Ein Schreiben, dass den Bezug des Krankengeldes belegen sollte, wird ebenso angekündigt.
Wohlan, also melden bei der Agentur, wegen Corona erst einmal telefonisch. Hier wird der Antragsteller darauf hingewiesen, dass er außerhalb der Dreimonatsfrist anriefe und somit nicht ins System aufgenommen werden kann. Ein erneutes Telefonat, sagen wir nach 14 Tagen, wäre angebrachter. Dies war im Juli. Im August dann die Onlinemeldung, einmal mit alles und scharf. Der ehemalige Arbeitgeber wird angeschrieben und gebeten, die Arbeitsbescheinigungen der letzten Jahre auszufüllen, denn sicher ist sicher. Das gesamte Konvolut nebst Bescheinigungen der Krankenkasse und des Versorgungsamtes werden noch im Oktober an die Arge verschickt. Dann am 2. November erhalte ich eine erneute Krankmeldung, wie schon gesagt, ist die Gesundheit noch nicht wirklich wieder hergestellt, mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, liebevoll AUB genannt, dies veranlasst mich, bei der Arge anzurufen, um zu erfragen, wohin mit dem Beleg. Eine wirklich nette männliche Stimme spricht zu mir, die nicht weiß, was ich eigentlich von der Agentur will. Nach längerer Erklärung endlich das Verstehen. Obwohl alle Anträge und Formulare korrekt in meiner elektronischen Akte unter meiner persönlichen Kundennummer abgelegt wurden, wurde mein Status nicht auf arbeitslos und somit auf Anrecht zum Arbeitslosengeldbezug geschaltet. Während wir sprachen, tat er es und beruhigte mich mit den Worten, dass mir doch keinerlei Nachteile entstehen sollten.
Eine Woche später erhielt ich ein Schreiben, dass mein Antrag nicht bearbeitet werden könne, da der Bericht des Amtsarztes nicht vorläge und auch die Arbeitsbescheinigungen meines Arbeitgebers nicht vollständig seien. Da mein Antrag nicht berechnet werden könne, erhielte ich kein Geld und wäre somit auch eine Meldung bei der Krankenkasse nicht möglich. Es wäre nun an mir, bei der Krankenkasse meines Vertrauens nachzufragen, inwieweit ich noch versichert sei und wie mein Versicherungsschutz aufrechterhalten werden könnte. Selbstverständlich telefonierte ich mit meiner Krankenkasse, die mit Unverständnis reagierte. Mir wurde glaubhaft versichert, dass man eine Meldung der Behörde nun anfordern wolle. Leider erlösche mein Anspruch auf Versicherungsschutz Ende des Monats und ich müsste mich dann selbst, für circa 190 €, versichern.
Ein erneuter Anruf bei der Agentur brachte mir die Rüge ein, dass ich noch nicht das Formular zur medizinischen Befragung ausgefüllt habe. Auf meine Frage hin, wann dieses Schreiben an mich verschickt worden sei, erhielt zur Antwort, dass dies immerhin schon in der letzten Woche rausgegangen sei. Nun denn, dann wäre es gewiss noch in der Post, war meine Erwiderung.
Um weiter Nachteile meiner Person auszuschließen, stellte ich „stante pedes“ einen Antrag auf Alg II, besser bekannt als Hartz IV. Dennoch frage ich mich, warum eindeutige Behördenfehler von Behörden so gedreht werden, als wenn der Bürger die Misere verschuldet habe. Gibt es für die Sachbearbeiter vielleicht extra solche Kurse, in denen sie diese überaus hilfreichen Fähigkeiten lernen?